Ja, eine ärztlich-homöopathische Behandlung wird sowohl von den privaten Krankenversicherungen als auch von den meisten gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Gesetzlich Versicherte haben inzwischen eine große Auswahl an Krankenkassen, die die homöopathische Therapie und die verordneten Arzneien erstatten. Rund 70 Kassen, das sind dreiviertel aller gesetzlicher Krankenkassen, haben einen speziellen Vertrag mit der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH geschlossen, um ihren Versicherten die Homöopathie ohne Mehrkosten zu ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass die Therapie bei einem Vertragsarzt stattfindet, der über das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügt und an den Verträgen teilnimmt. Ebenso müssen die Patienten bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert sein.